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Asbest Ab voraussichtlich 2018 wird der Gesetzgeber verlangen, dass sämtliche Arbeiten an asbesthaltigen Produkten (fest-und schwach gebunden) nur in abgeschotteten Bereichen ausgeführt werden dürfen. D.h. dass für die Demontage von Fassaden- und Dachplatten ein Gerüst aufgestellt und die Baumaßnahme staubdicht mit Folien" eingepackt" werden muss. Zusätzlich muß permanenter Unterdruck erzeugt werden. Diese o.g. zusätzlichen Maßnahmen werden zu einer Kostenexplosion bei der Sanierung führen, d.h. die Kosten werden sich vervielfachen